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Allgmeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)

1.

Das Rechtsverhältnis zwischen Gast (=Mieter*in) und Vermieter*in regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den nachfolgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Der Gast erkennt mit der Buchung für sich und die mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an und haftet dafür. Der Gast haftet auch für die mitgebrachten Gäste. Es sind alle Mitreisenden über die AGB zu informieren, auch über Änderungen derselben, und gegebenenfalls eine Gruppen-Reise-Haftpflicht abzuschließen.

 

2.

Der Kornspeicher Mauritz wird nur für befristete Mietverhältnisse angeboten. Bei Anreise ist eine Kaution von  € 150  je Wohnung (kleine Wohnung € 50) zu hinterlegen. Die Kaution wird zurück gezahlt, wenn die Wohnung in dem vorgefundenen Zustand zurück gegeben wird. Dh, dass insbesondere umhergetragenes Geschirr oder umgestellte Möbel VOM GAST wieder an seinen Platz gebracht werden.

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Haustiere sind nicht erlaubt; das Mitbringen von Haustieren führt zur Kündigung des Mietverhältnisses.

 

3.

Der Mietvertrag kommt erst durch die fristgerechte Überweisung der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung durch den Gast zustande. Die Korrektur von Irrtümern in der Bestätigung, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten. Preisänderungen gelten nur für Buchungen nach der Bekanntgabe von neuen Preisen, es sei denn die Buchung erfolgt weiter als 12 Monate im Voraus. Es kann vorübergehend zu einer kurzfristigen, moderaten Beteiligung an den Energiekosten kommen.

 

4.

Bei kurzfristigen Buchungen gilt der Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt, oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.

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Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit: am Anreisetag ab 16:00 Uhr, am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Wird das Mietobjekt später als 10:00 Uhr verlassen, muss die Miete für einen weiteren Tag bezahlt werden.

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Dem Gast steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er/Sie verpflichtet sich, während der Mietzeit durch sein/ihr oder das Verschulden von Mitreisenden und Besuchern entstandene Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen.

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Die Inventarliste wird nach jeder Abreise überprüft. Für eventuelle Mängel und Schäden  wird jeweils der letzte Gast haftbar gemacht. Der Gast ist verpflichtet, eine sach- und fachgerechte Benutzung des Kamins sicher zu stellen, insbesondere darf der Kamin nur bei geschlossener Scheibe brennen. Für Schäden durch nicht sachgerechte Benutzung haftet der Gast. Offenes Feuer ohne Aufsicht ist im Kornspeicher untersagt. Ebenso das Rauchen in allen Innenräumen.

 

5.

Ruhezeiten bei der Benutzung der Gemeinschafts- und Außenanlagen (Garten, Sauna, Balkon) sind einzuhalten von 22 Uhr bis 9 Uhr sowie mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr oder nach Absprache mit den Nachbar*innen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbar*innen unter oder neben Ihnen. In den oberen Stockwerken ist vor allem durch das Tragen geeigneter Schuhe und das sensible Nutzen der Terrasse unnötiger Lärm zu vermeiden.

 

6.

Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Waschmaschine und Sauna funktionieren nach Münzeinwurf. Bettwäsche und Handtücher können gemietet werden. Preise siehe aktuelle Preisliste.

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Kinderreisebettchen und Kinderstühle werden auf Wunsch bereit gestellt.

 

7.

Rücktritt:

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen folgende Rücktrittsgebühren an:

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bis 91 Tage vor Mietbeginn = 75 €

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90 – 61 Tage vor Mietbeginn = 25 % des Mietpreises

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60 – 35 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises

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34 – 2 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Mietpreises

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1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme = 95 % des Mietpreises.

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Die entsprechend errechneten Tagessätze sind für alle Tage des ursprünglich gebuchten Zeitraumes zu zahlen, die nicht anderweitig vergeben werden können. Wird vom Gast zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum ein/e Ersatzmieter*in gestellt, entstehen keine Kosten.

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75€ Bearbeitungsgebühr fallen auch dann an, wenn die Reise aufgrund einer Reiseeinschränkung/Reisewarnung/Beherbungsverbot o.ä. abgesagt werden muss.

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8.

Rücktritt durch die Vermieter*in:

Ein Rücktritt durch die Vermieter*in kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn durch den Gast andere Gäste in der Anlage trotz Ermahnung durch den Verwalter nachhaltig gestört werden oder wenn der Gast sich in  solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Vermieter*in aus wichtigem Grund, so hat sie Anspruch auf den gesamten Mietpreis inkl. aller Nebenkosten. Falschangaben über Anzahl und Zusammensetzung der Mitreisenden gelten als besonderer Kündigungsgrund.

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Veranstaltungen u.ä. bedürfen der Absprache mit der Vermieter*in. Partys in den Wohnungen sind nicht erlaubt.

 

9.

Es gelten die allgemeinen Schadensersatzvorschriften des BGB. Hinweis: Das Haus ist nicht ausdrücklich kindersicher. Insbesondere an Geländern, Treppen, Fensterstürzen, Steckdosen u.ä. sowie am Pool und auf angrenzenden Grundstücken gilt die Aufsichtspflicht der Eltern. Eltern und Erziehungsberechtigte haben eine ständigen Aufsichtpflicht für ihre Kinder.

Eltern haften für ihre Kinder. Aus diesem Grund erfolgt keine Vermietung an Gruppen mit zu betreuenden Teilnehmern. Falschangaben führen zur Kündigung.

 

10.

Gewährleistung:

Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, kann der Gast Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Gastes. Der Gast ist verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Vor Ort steht für diese Fragen ein Verwalter zur Verfügung.

 

Die Verwalter*in vor Ort ist berechtigt, das Mietobjekt zu betreten, wenn bei Regen oder Wind Fenster oder Terrassentüren noch geöffnet sind oder Schirme und Markisen nicht eingefahren sind. Der Gast haftet für die Schäden.

 

11.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

12.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Berlin.

 

 

Andreas Breckwoldt

Berlin, 20.09.2022

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